Berechnung des pfändbaren Einkommens nach der Nettomethode
Die Berechnung des pfändbaren Einkommens nach der so genannten Nettomethode richtet sich nach dem regulären Lohn des Arbeitnehmers und nach unpfändbaren Bezügen.
Die Berechnung des pfändbaren Einkommens nach der so genannten Nettomethode richtet sich nach dem regulären Lohn des Arbeitnehmers und nach unpfändbaren Bezügen.