Urlaubsdauer bei Wechsel von Vollzeit- zu Teilzeit

Geschrieben von Elke am 14.08.2013

Bei einem Wechsel des Arbeitnehmers von einer Vollzeitbeschäftigung während des laufenden Urlaubsjahres in eine Teilzeitbeschäftigung, bleiben die erworbenen Urlaubstage aus der Vollzeitbeschäftigung auch dann erhalten, wenn die Teilzeitbeschäftigung an weniger Tagen als bisher in der Woche ausgeübt werden.