Urlaubsdauer bei Wechsel von Vollzeit- zu Teilzeit
Bei einem Wechsel des Arbeitnehmers von einer Vollzeitbeschäftigung während des laufenden Urlaubsjahres in eine Teilzeitbeschäftigung, bleiben die erworbenen Urlaubstage aus der Vollzeitbeschäftigung auch dann erhalten, wenn die Teilzeitbeschäftigung an weniger Tagen als bisher in der Woche ausgeübt werden.