Abänderungszeitpunkt beim Versorgungsausgleich

Geschrieben von Elke am 09.09.2015

Eine Abänderung des Versorgungsausgleichs gilt erst ab dem Monat, der dem Tag der Einreichung des Antrages auf Abänderung bei Gericht folgt, sofern die Abänderung durch das Familiengericht gemäß § 225 FamFG erfolgt ist.