Abfindungsanspruch im Versorgungsausgleich bei Scheidung

Geschrieben von Elke am 19.12.2013

Wenn dem Grunde und der Höhe nach ein gesichertes Anrecht vorliegt, dann darf bereits bei der Scheidung über den Abfindungsanspruch nach §§23 f. VersAusglG entschieden werden.