Auskunftsverpflichtung auf streitigen Trennunszeitpunkt

Geschrieben von Elke am 19.12.2013

Ein Stufenantrag auf Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt mit einem Antrag auf Zwischenfeststellung zum Trennungszeitpunkt ist dann zu verbinden, wenn der Trennungszeitpunkt streitig ist. Bezüglich der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen, ist eine Teilentscheidung über die Auskunftspflichtverletzung unzulässig.