Pflicht zur Ausübung einer Nebentätigkeit bei einer Vollzeitarbeit
Ein unterhaltspflichtiges Elternteil ist grundsätzlich zur Ausübung einer zumutbaren Nebentätigkeit verpflichtet, wenn eine gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber seinem unverheirateten, minderjährigen Kind zur Sicherung des Mindesunterhalts besteht.