Pflicht zur Ausübung einer Nebentätigkeit bei einer Vollzeitarbeit

Geschrieben von Elke am 29.05.2015

Ein unterhaltspflichtiges Elternteil ist grundsätzlich zur Ausübung einer zumutbaren Nebentätigkeit verpflichtet, wenn eine gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber seinem unverheirateten, minderjährigen Kind zur Sicherung des Mindesunterhalts besteht.