Versorgungsausgleich bei Rente über Existenzminimum

Geschrieben von Elke am 16.01.2014

Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs aus wirtschaftlichen Gründen kommt nicht in Frage, wenn nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs bei dem Ausgleichsverpflichteten die verbleibende Rente über dem Existenzminimum liegt und mit einer Erhöhung der Anrechte auf Grund fortgesetzter Berufstätigkeit zu rechnen ist.