Minderwertabrechnung bei Leasing
Für die Bestimmung des beschädigungsbedingten Minderwertausgleichs sind weder der vom Leasinggeber vorab kalkulierte Restwert noch der erzielte Verwertungserlös von Bedeutung.
Für die Bestimmung des beschädigungsbedingten Minderwertausgleichs sind weder der vom Leasinggeber vorab kalkulierte Restwert noch der erzielte Verwertungserlös von Bedeutung.