Kriterien zur Schmerzensgeldbemessung

Geschrieben von Elke am 13.07.2015

Ist ein grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers durch den unstreitigen oder erwiesenen Unfallhergang eindeutig bewiesen, so ist diese Tatsache grundsätzlich als erhöhender Aspekt bei der Schmerzensgeldbemessung zu berücksichtigen.