Quotenbildung beim Parkplatzunfall

Geschrieben von Elke am 11.11.2015

Unfälle auf Parkplätzen passieren nicht selten. Bei einem Unfall ist die örtliche Gegebenheit sowie Besonderheit des Einzelfalls zu beachten, daher ist nicht grundsätzlich eine hälftige Schadensteilung anzuwenden.